Das BVerwG hat entschieden, dass der so genannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.
(BVerwG 17.12.2013 1 WRB 2.12)
Das BVerwG hat entschieden, dass der so genannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.
(BVerwG 17.12.2013 1 WRB 2.12)
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