Gegenstandswert eines Verfahrens auf Zuweisung der Ehewohnung

VonHagen Döhl

Gegenstandswert eines Verfahrens auf Zuweisung der Ehewohnung

Im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung ist der Jahresmietwert anzusetzen. Das gilt auch für einen während der Trennung eingeleitetem Verfahren auf vorläufige Wohnungszuweisung.
(OLG Köln, Beschluss v. 22.10.2007 – 27 WF 174/07)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort