Vereinbarungen nach §§ 6 ff. VersAusglG können auch durch einen schriftlichen Vergleich nach § 36 Abs. 3 FamFG, § 278 Abs. 6 ZPO formgerecht geschlossen werden.
(OLG München, Beschluss vom 28.09.2010 – 12 U F 1153/10)
Vereinbarungen nach §§ 6 ff. VersAusglG können auch durch einen schriftlichen Vergleich nach § 36 Abs. 3 FamFG, § 278 Abs. 6 ZPO formgerecht geschlossen werden.
(OLG München, Beschluss vom 28.09.2010 – 12 U F 1153/10)
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