Ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner kann Anspruch auf eine Witwerrente aus einem berufsständischen Versorgungssystem haben. Dies gilt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs zumindest dann, wenn sich der überlebende Lebenspartner in einer Situation befindet, die mit der eines Ehegatten, der die betreffende Hinterbliebenenversorgung erhält, vergleichbar ist (Urteil vom 01.04.2008, Az.: C-267/06).
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