Erstattung steuerlicher Nachteile, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten durch das begrenzte Realsplitting entstehen

VonHagen Döhl

Erstattung steuerlicher Nachteile, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten durch das begrenzte Realsplitting entstehen

Sofern der Unterhaltspflichtige seine Unterhaltsleistungen steuerlich geltend macht und dem Unterhaltsberechtigten hierdurch steuerliche Nachteile entstehen, hat der Unterhaltsberechtigte einen Anspruch darauf, dass der Unterhaltspflichtige ihm diese steuerlichen Nachteile ausgleicht.

Zur Geltendmachung seines Erstattungsanspruchs hat der Unterhaltsberechtigte dem Unterhaltspflichtigen diejenigen Tatsachen zur Kenntnis zu bringen, die es dem Unterhaltspflichtigen ermöglichen, den Ausgleichsanspruch des Unterhaltsberechtigten zu überprüfen. Dies erfolgt regelmäßig durch die Vorlage des dem Unterhaltsberechtigten zugegangenen Steuerbescheides.

Der Unterhaltsberechtigte ist darüber hinaus nicht gehalten, selbst den auf Grund des durchgeführten Realsplittings beruhenden Steuernachteil zu berechnen.

Vgl.:OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2014, II 2 UF 6/14

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