Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.
(LG Münster 07.04.2006 16 O 585/05)
Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.
(LG Münster 07.04.2006 16 O 585/05)
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