Erfüllung; Beweislast nach langem Zeitablauf

VonHagen Döhl

Erfüllung; Beweislast nach langem Zeitablauf

Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.
(LG Münster 07.04.2006 16 O 585/05)

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