Elektronischer Rechtsverkehr

VonHagen Döhl

Elektronischer Rechtsverkehr

Der Bundesrat hat am 5.7.2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten passieren lassen. Durch das neue Gesetz wird der elektronische Zugang zur Justiz durch entsprechende bundeseinheitliche Regelungen in der ZPO und in anderen Verfahrensordnungen erweitert. Noch keine Regelungen sind im Hinblick auf die Verfahrensvorschriften des Strafverfahrens enthalten, hier ist ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben zur elektronischen Strafakte für die nächste Legislaturperiode geplant.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine technologieneutrale Regelung zu schaffen, die eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz für alle Dokumente vom De-Mail-Konto, vom besonderen elektronischen Rechtsanwalts- oder Behördenpostfach oder von einem anderen sicheren Kommunikationsweg heraus, ohne qualifizierte elektronische Signatur, zu ermöglichen. Ab 2016 sollen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über sichere elektronische Postfächer, die die BRAK einrichten wird, für Gerichte elektronisch erreichbar sein.

Kritisch sieht die BRAK die bisher noch einseitige Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Daten. Während die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten nach einer Übergangsfrist ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen muss, soll es eine solche Verpflichtung für die Gerichte nicht geben. Die BRAK wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzten, dass ein elektronischer Rechtsverkehr auf Gegenseitigkeit angestrebt wird.

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