Der VGH München hat entschieden, dass ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins zurückerstatten muss.
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 26.05.2015 4 BV 13.2391)
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