Ehegattenunterhalt – ehebedingter Nachteil

VonHagen Döhl

Ehegattenunterhalt – ehebedingter Nachteil

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 20.02.2013 entschieden, dass kein ehebedingter

Nachteil, der zu einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt führt,  vorliegt, wenn ein

Ehepartner bereits lange Zeit vor der Eheschließung ein gemeinsames Kind betreut und

damit verbunden seinen Arbeitsplatz aufgegeben hat. 

(BGH, Urteil vom 20.02.2013, Aktenzeichen XII ZR 148/10)

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