Sofern sich die vom Auskunftspflichtigen vorzulegenden Belege im Besitz eines Dritten befinden, der die Herausgabe der Unterlagen an den Auskunftsberechtigten von der Zustimmung des Auskunftspflichtigen abhängig macht, ist es dem Auskunftsberechtigten möglich, in einem gerichtlichen Verfahren den Auskunftspflichtigen auf Abgabe der Zustimmung zur Herausgabe dieser Unterlagen in Anspruch zu nehmen .
(OLG Naumburg, Aktenzeichen: 8 UF 153/14).
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