Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

VonHagen Döhl

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat nach Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz am 21.02.2008 das «Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren» beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht. Diese Frage sei für eine Familie von existentieller Bedeutung, erläuterte das Justizministerium. Die Neuregelung soll spätestens am 31.03.2008 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 13.02.2007 aufgegeben, ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.

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