Bundestag beschließt Erbschaftsteuerreform

VonHagen Döhl

Bundestag beschließt Erbschaftsteuerreform

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 27.11.2008 nach zweieinhalbjährigem Streit in der Großen Koalition die Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Grundlage des Beschlusses war der Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuerreform (BT-Drs.: 16/7918; 16/8547) in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung (BT-Drs.: 16/11075; 16/11085), meldet der Pressedienst des Bundestags. Unter anderem hob das Parlament die Freibeträge an. Kleine und mittlere Unternehmen können künftig nahezu steuerfrei an die nachfolgenden Generationen übergeben werden. Auch für Familienangehörige steigen die Freibeträge – bei höherer Steuerlast entfernter Verwandter. Am 05.12.2008 stimmt der Bundesrat über die Neuregelung ab. Die CSU und die CDU hegen weiterhin beträchtliche Bedenken, nun sieht es nach Einschätzung der Deutschen Presseagentur aber nicht mehr danach aus, dass Bayern den Vermittlungsausschuss anruft, vermutlich werde sich das Land im Bundesrat lediglich enthalten.

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