Das Bundeskabinett hat sich am 21.11.2007 auf eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts verständigt, wie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom gleichen Tag meldet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem ein Verbot des Führens von Waffenimitaten in der Öffentlichkeit vor. Außerdem gelten danach strengere Auflagen für ererbte Waffen.
Mit ausgelöst wurde die Überarbeitung des deutschen Waffenrechts auch durch internationale Regelungen. So macht die Unterzeichnung des UN-Schusswaffenprotokolls durch die Bundesrepublik ohnehin Änderungen erforderlich.
Mit dem geplanten Verbot der Waffenimitate reagiere die Bundesregierung auf deren Gefährlichkeit durch ihre Verwechselbarkeit mit echten Waffen, heißt es in der Presseerklärung. Das schon früher bestehende Verbot war erst mit der letzten großen Reform des Waffenrechts im Jahr 2003 weggefallen. Zudem soll künftig das sogenannte «Erbenprivileg» aus dem Waffengesetz gestrichen werden. Bislang musste der Erbe einer Waffe nicht die strengen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllen. Ab Mai 2008 sollen ererbte Waffen von Amts wegen blockiert werden, wenn der neue Besitzer weder Jäger noch Sportschütze ist.
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