Das Arbeitslosengeld I für über 50-Jährige wird wieder länger gezahlt. Der Bundesrat billigte am 15.02.2008 in Berlin abschließend einen entsprechenden Beschluss des Bundestages. Der für Ältere auf bis zu 24 Monate verlängerte Bezug des Arbeitslosengeldes I tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich mit der Neuregelung die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahren vor der Arbeitslosigkeit nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf die Höchstzahldauer von 24 Monaten. Um in den Genuss dieser Verlängerung zu kommen, sind 48 Monate Vorversicherungszeit erforderlich.
Der Bundesrat billigte zugleich eine Regelung, mit der Frühverrentungen von Langzeitarbeitslosen vor Vollendung des 63. Lebensjahres verhindert werden sollen. Die nun beschlossene Schutzklausel begrenzt die Rentenabschläge auf vorerst 7,2 Prozent. Auch dies soll rückwirkend zum 01.01.2008 gelten. Betroffene, die seit Jahresbeginn bereits in vorgezogene Rente geschickt wurden oder noch werden, sollen wieder zurückwechseln und Arbeitslosengeld bekommen können.
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