Kinder von Hartz IV-Empfängern haben Anspruch auf volle Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt. Eine Pauschalierung der Kosten ist vom SGB II nicht vorgesehen. Das hat das Bundessozialgericht am 13.11.2008 entschieden und damit der Klage zweier Schüler stattgegeben (Az.: B 14 AS 36/07 R).
Über den Autor