BGH: Verlängerung des Unterhalts auch bei nichtehelichem Kind möglich

VonHagen Döhl

BGH: Verlängerung des Unterhalts auch bei nichtehelichem Kind möglich

Alleinerziehende können ab dem dritten Lebensjahr eines nichtehelich geborenen Kind aus elternbezogenen Gründen Betreuungsunterhalt erhalten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2008 ist dies möglich, wenn die Beziehung der Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei einem gemeinsamen Kinderwunsch. Eine vollschichtige Erwerbspflicht könne ihnen nicht notwendig zugemutet werden, selbst wenn ein Kind im Kindergarten volltags betreut werde. Denn zusammen mit den Erziehungsaufgaben könne dies zu einer übermäßigen Belastung führen. Der Zwölfte Zivilsenat hatte sich damit erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 01.01.2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Das Grundsatzurteil hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts (Az.: XII ZR 109/05).

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