BGH erklärt einseitige Preisanpassungsklausel eines Gasversorgers für unwirksam

VonHagen Döhl

BGH erklärt einseitige Preisanpassungsklausel eines Gasversorgers für unwirksam

Eine gegenüber Sondervertragskunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmen verwendete Preisanpassungsklausel ist unwirksam, wenn sie nur ein Preisanpassungsrecht des Unternehmens enthält, ohne dies dazu zu verpflichten, gefallene Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegene Kosten zu berücksichtigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.07.2009 benachteiligt eine solche Regelung Kunden unangemessen und verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (Az.: VIII ZR 56/08).

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