BGH: Eingehen einer neuen – auch gleichgeschlechtlichen – Beziehung kann zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen

VonHagen Döhl

BGH: Eingehen einer neuen – auch gleichgeschlechtlichen – Beziehung kann zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen

Wer seine Familie für einen homosexuellen Partner verlässt, kann dadurch seinen Unterhaltsanspruch verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall einer Frau entschieden, die ihre lesbische Neigung entdeckt und daraufhin – nach 26 Jahren Ehe – ihren Mann und fünf Kinder verlassen hatte. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann es einem Ehepartner unzumutbar sein, weiterhin für den Unterhalt des anderen aufzukommen, wenn dieser eine dauerhafte neue Beziehung eingehe. Dieser – allgemeine – Grundsatz gelte auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Nun muss das Oberlandesgericht Brandenburg erneut über die Sache verhandeln (Urteil vom 16.04.2008; Az.: XII ZR 7/05).

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