Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. Mai 2009 die Rechte Arbeitsloser bei Rechtsstreitigkeiten mit Behörden und den Rechtsanwalt als unabhängigen Interessenvertreter gestärkt. Danach kann Beratungshilfe nicht mit der Begründung versagt werden, der Ratsuchende solle eine kostenlose Beratung bei der Ausgangsbehörde in Anspruch nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht führte in seiner Entscheidung aus, dass sich ein Leistungsbezieher, der sich gegen einen behördlichen Bescheid zur Wehr setzen möchte, nicht auf das Fachpersonal der betroffenen Behörde verwiesen werden dürfe. Vielmehr stünde ihm bereits für das Widerspruchsverfahren das Recht auf kostenlosen anwaltliche Rat im Wege der Beratungshilfe zu (Az.: 1 BvR 1517/08).
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