Bedarf eines volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes, das bei seinen Großeltern lebt

VonHagen Döhl

Bedarf eines volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes, das bei seinen Großeltern lebt

Lebt  ein  volljähriger  Unterhaltsberechtigter  bei  der  Großmutter  und  deren  Ehemann,  ist dieses  Kind  unterhaltsrechtlich  wie  ein  volljähriges  Kind  mit  eigenem  Hausstand  zu behandeln. Es hat somit den laut Unterhaltsleitlinien geregelten Bedarf eines Volljährigen mit eigenem Haushalt in Höhe von 670,00 €..

Erbringt der Ehegatte der Großmutter für dieses Kind Naturalleistungen, weil die Großmutter hierzu  nicht  leistungsfähig  ist,  werden  diese  Leistungen  als  freiwillige  Leistungen  bewertet und sind nicht auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen und führen auch nicht zur Reduzierung des Unterhaltsanspruchs des Kindes. 

(OLG Hamm, 2. FamS, Beschluss vom 29.05.2013, Aktenzeichen II – 2 WF 98/13)

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