Das OLG Hamm hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens entschieden, dass ein privater Bauherr im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet ist, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
(OLG Hamm 11 W 15/14)
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