Autor-Archiv Hagen Döhl

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Konto für Betrüger bereitgestellt – Inhaber muss Schaden ersetzen

Karlsruhe (dpa/tmn) Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: Wer sein Bankkonto leichtfertig für betrügerische Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, muss den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.
Werden kriminelle Geschäfte über ein Bankkonto abgewickelt, muss der Inhaber dafür geradestehen – das entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 302/11). Im verhandelten Fall hatte eine Frau aus der Nähe von Hoyerswerda in Sachsen einem unbekannten Betrüger für 400 Euro im Monat Zugang zu ihrem Girokonto eingeräumt. Dafür war die Kontoinhaberin wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt worden. Der Betrüger wickelte über das Konto Zahlungen für einen fiktiven Online-Shop ab – insgesamt 51 000 Euro.
In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde auf der Website des fiktiven Geschäfts eine Digitalkamera gekauft und den Kaufpreis von rund 300 Euro auf das Konto überwiesen. Die Kamera hatte er nie bekommen, und das Geld war weg. Wie der BGH nun entschied, kann er aber Schadenersatz von der Kontoinhaberin verlangen. Denn der Straftatbestand der Geldwäsche bezwecke auch den Schutz der Geschädigten. Deshalb sei zivilrechtlich ein Schadenersatzanspruch aus Deliktsrecht gegeben.

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Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Kundenparkplatzes bei Schnee- und Eisglätte

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Inhaber eines Kundenparkplatzes seinen öffentlichen Parkplatz nicht uneingeschränkt schnee- und eisfrei halten muss und nicht haftet für kleinere vereiste Flächen, die umgangen werden können.
(OLG Koblenz   21.12.2012  5 U 582/12)

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Veränderungen bei Staatsanwaltschaft, Land- und Arbeitsgericht

Mit Beginn des neuen Jahres verliert die Staatsanwaltschaft Bautzen ihre Eigenständigkeit. Sie wird als Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Görlitz weitergeführt.
Für die meisten Ermittlungsverfahren, die ihren Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz haben, bleibt die Zweigstelle zuständig.

Ebenfalls mit Jahresbeginn verliert das Landgericht Bautzen seine Eigenständigkeit. Die Kammern des ehemaligen Landgerichts Bautzen werden jedoch ab dem 1.Januar 2013 als Außenkammern des Landgerichts Görlitz weitergeführt.

Beides hatte der Sächsische Landtag im Januar dieses Jahres so beschlossen. Eine mehr als 100-jährige Geschichte der Staatsanwaltschaft Bautzen und des Landgerichtes gehen damit zu Ende, teilen die beiden Behörden mit.

Die Außenkammern Görlitz des Arbeitsgerichts Bautzen werden gleichfalls per 31. Dezember aufgelöst. Dennoch wird es zukünftig sogenannte Gerichtstage in Görlitz geben, betont die Behörde. Sämtlicher Schrift- und Telefonverkehr ist jedoch ab 1. Januar ausschließlich über das Arbeitsgericht Bautzen (Lessingstraße 7, 02625  Bautzen, Telefon: 03591 3610, Fax: 03591 361333) zu führen.

Das Arbeitsgericht Bautzen wird weiterhin an zwei Tagen pro Woche seine Rechtsantragstelle im Gebäude des Landgerichts Görlitz (Postplatz 18) wie folgt öffnen: dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr.

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Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Einstellung eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verstößt.
Der Arbeitgeber beabsichtigt, auf Dauer eingerichtete Arbeitsplätze mit jeweils befristet eingesetzten Leiharbeitnehmern zu besetzen. Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zu diesen Einstellungen. Der Arbeitgeber begehrt die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung.
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Arbeitgeberin auf Zustimmungsersetzung zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat seine Zustimmung zu Recht verweigert, weil die Einstellungen gesetzwidrig seien. Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolge nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vorübergehend. Auch wenn das Gesetz eine zeitliche Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung nicht (mehr) regele und dem Arbeitgeber daher ein Einsatz von Leiharbeitnehmern im Interesse einer flexiblen Arbeitsgestaltung weitgehend erlaubt sei, dürfe der Einsatz jedoch nicht auf Dauerarbeitsplätzen erfolgen. Dass die Beschäftigung des jeweiligen Leiharbeitnehmers vorübergehend erfolgen solle, sei dabei unerheblich.
Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde an das BAG zugelassen.
(LArbG Berlin-Brandenburg   20.12.2012  4 TaBV 1163/12)

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Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankesformel am Ende eines Arbeitszeugnisses hat, die offensichtlich keinen Bezug zum Verhalten und/oder der Leistung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis hat.
(BAG 11.12.2012   9 AZR 227/11)

 

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VOB-Vertrag: Zusatzleistungen sind anzukündigen

Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B setzt voraus, dass der Auftragnehmer diesen vor der Leistungserbringung ankündigt. Die Entbehrlichkeit der Ankündigungspflicht ist ein Ausnahmetatbestand, der nur dann greift, wenn die Zusatzarbeiten offenkundig vergütungspflichtig sind und/oder den Auftragnehmer an der Versäumung der Ankündigung keine Schuld trifft. Versäumt es der Auftragnehmer, seinen zusätzlichen Vergütungsanspruch anzukündigen, kann er Werklohnansprüche nicht auf andere rechtliche Gesichtspunkte, insbesondere nicht auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage stützen.
(OLG Köln, Beschluss vom 28.11.2011 – 17 U 141/10)

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Farbgestaltung von Bauwerken urheberrechtlich geschützt?

In jüngster Zeit versuchen immer mehr Architekten, ihr Werk durch die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche gegen Änderungen des Bauherrn zu schützen. Urheberrechtlich geschützt sind allerdings nur solche Werke, die eine persönliche Schöpfung des Architekten darstellen, die einen geistigen Gehalt aufweisen und die eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden haben. Zudem muss in der Gestaltung die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen. Bei geschützten Gebäuden bezieht sich der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und auf die Fassadengestaltung. Im Inneren des Gebäudes genießen häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz. Der Urheber von Werken der Baukunst kann sich bei Eingriffen in den geschützten Bereichen auf das Urheberrecht stützen, nach Ansicht des LG Düsseldorf aber nicht auf die Einrichtungen von nicht geschützten Innenräumen des Gebäudes Einfluss nehmen.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012 – 12 O 426/11)

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Keine Pflicht zur Offenbarung einer Schwangerschaft bei Einstellung als Schwangerschaftsvertretung

Das LArbG Köln hat entschieden, dass auch eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht offenbaren muss, dass sie ebenfalls schwanger ist.
(Landesarbeitsgericht Köln   11.10.2012  6 Sa 641/12)

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Keine Kennzeichnungspflicht von Zweigstellen auf Briefbögen

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Erbrecht nach der Volljährigenadoption

Wurde ein Volljähriger von einem Ehepaar adoptiert, so ist er sowohl hinsichtlich seiner leiblichen Eltern als auch seiner Adoptiveltern erb- und pflichtteilsberechtigt.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Volljährigenadoption als sogenannte Volladoption nach § 1772 BGB erfolgte, mit der der adoptierte Volljährige erbrechtlich vollständig in die neue Familie eingegliedert wird und seine bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse einschließlich des gegenseitigen Erb- und Pflichtteilsrechts zu den leiblichen Eltern erlöschen.
(OLG Düsseldorf, 3. ZS, Beschluss vom 15.12.2011 – I-3 Wx 313 /11)