Im Amtsblatt der Stadt Hoyerswerda Nr. 439 vom 5.10.2004 wurde eine Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Dresden über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagerechtsbescheinigung der Gemarkung Hoyerswerda veröffentlicht.
Das Regierungspräsidium Dresden gibt insoweit bekannt, dass die Spreegasgesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gem. § 9 Abs. 4 des GBBerG gestellt hat. Die Anträge umfassen in der Gemarkung Hoyerswerda der Stadt Hoyerswerda bestehende Ferngasleitung nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen:
– Ferngasleitung – FGL 3611 (RA 6896-Hoyerswerda Elster),
– Ferngasleitung – FGL 3612 (Hoyerswerda Elster – GBRA-GASO).
Die jeweils von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der Gemarkung Hoyerswerda können die eingereichten Anträge der Spreegas GmbH sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 22. November 2004 bis einschl. 20. Dezember 2004 während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr) im Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer A 2075, einsehen.
Welche Pflichten für die Grundstückseigentümer bestehen, aber auch welche Ansprüche auf eine Entschädigung gegeben sein können erfahren Sie über den nachstehenden Link:
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