Anordnung einer Nachlasspflegschaft hinsichtlich der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser

VonHagen Döhl

Anordnung einer Nachlasspflegschaft hinsichtlich der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser

Auf Antrag des Vermieters muss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1960 BGB eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser angeordnet werden.
(OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2010 I – 15 W 308/10)

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