Das Bundesjustizministerium hat für die Zeit ab dem 01.07.2007 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder leicht gesenkt. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab 01.07.2007 neu gefasst. Damit steht erstmals in Deutschland minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. Die von den Familiensenaten des Düsseldorfer Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.
Eine solche Absenkung der Mindestsätze für den Unterhalt hat es noch nie gegeben. Ursache ist der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde lägen. Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen, und dann sind auch die Kinder betroffen», sagte OLG- Richter Soyka bei der Vorstellung der neuen «Düsseldorfer Tabelle».
Die Regelbeträge werden vom 01.07.2007 an um etwa ein Prozent reduziert. Sie betragen 202 Euro (statt 204 Euro) für Kinder von null bis fünf Jahren, 245 Euro (statt 247 Euro) für Kinder von sechs bis elf Jahren und 288 Euro (statt 291 Euro) für Kinder von zwölf bis 17 Jahren. Die Regelbeträge steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze. In den neuen Bundesländern beginnt die Tabelle mit geringeren Regelbeträgen, die rund 92 Prozent der Regelbeträge West ausmachen. Deshalb werden hier der Düsseldorfer Tabelle zwei niedrigere Einkommensgruppen vorgeschaltet. Danach betragen die Regelbeträge in den neuen Bundesländern 186 EUR (statt bisher 188 EUR) für Kinder von null bis fünf Jahren, 226 Euro (statt 228 Euro) für Kinder von sechs bis elf Jahren und 267 Euro (statt 269 Euro) für Kinder von zwölf bis 17 Jahren sowie 361 EUR (statt 310 EUR) für Volljährige. Der Studentenunterhalt bleibt bei 640 Euro. Der Betrag war zuletzt im Jahre 2005 angepasst worden. Allerdings ist nunmehr geregelt, dass Studiengebühren in diesem Bedarfssatz nicht enthalten sind.
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