Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten

VonHagen Döhl

Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten

Eine gerichtliche Umgangsregelung, mit der der Umgang des Umgangsberechtigten mit seinem Kind konkret geregelt ist, enthält stets auch das konkludente Gebot, dass sich der Umgangsberechtigte außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zu dem Kind zu enthalten hat.

Diese Verpflichtung ist auch mit Ordnungsmitteln durchsetzbar.

(Kammergericht Berlin, 13 WF 203/14)

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