Das OLG Oldenburg hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen hat, um den Schulfrieden nicht zu stören.
(OLG Oldenburg (Oldenburg) 6. Zivilsenat 21.05.2015 6 U 34/15)
Das OLG Oldenburg hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen hat, um den Schulfrieden nicht zu stören.
(OLG Oldenburg (Oldenburg) 6. Zivilsenat 21.05.2015 6 U 34/15)
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