„Rudelführen“ von Hunden löst Verkehrssicherungspflichten aus

VonHagen Döhl

„Rudelführen“ von Hunden löst Verkehrssicherungspflichten aus

Das OLG Hamm hat entschieden, dass wer aus Gefälligkeit mehrere Hunde gleichzeitig ausführt ("Rudelführen"), alle Hunde so zu beaufsichtigen hat, dass sie fremde Menschen nicht gefährden.

(OLG Hamm 9. Zivilsenat  21.05.2015 9 U 91/14)

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