Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

VonHagen Döhl

Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

Der VGH München hat entschieden, dass ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins zurückerstatten muss.  

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof   26.05.2015  4 BV 13.2391)

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