Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor („Start-Stopp-Funktion“) erlaubt

VonHagen Döhl

Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor („Start-Stopp-Funktion“) erlaubt

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Autofahrer sein Mobiltelefon im Auto benutzen darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

(OLG Hamm  28.10.2014   1 RBs 1/14)

 

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