Die Neufassung des § 648a BGB gewährt dem Unternehmer einen einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung.
Dieser Anspruch besteht auch nach Kündigung – unabhängig davon, ob es sich um eine freie Kündigung oder um eine Kündigung aus wichtigem Grund handelt.
BGH, Urteil vom 06.03.2014 – VII ZR 349/12
Über den Autor