Der im Rahmen der Ehescheidung durchzuführende Versorgungsausgleich

VonHagen Döhl

Der im Rahmen der Ehescheidung durchzuführende Versorgungsausgleich

Ist  ein  Versorgungsanrecht  bei  einer  Versicherung  zur  Sicherheit  eines  Darlehens  an  die
darlehensgebende Bank abgetreten, so kann dieses Anrecht nicht im Versorgungsausgleich
geteilt  werden,  wenn  mit  hoher  Wahrscheinlichkeit  mit  einer  Inanspruchnahme  dieses
Versorgungsanrechts zur Tilgung des Kredites zu rechnen ist. 
(vgl. OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 06.11.2013, Aktenzeichen 5 UF 125/13)

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