Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

VonHagen Döhl

Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
(BGH 7. Zivilsenat  10.04.2014   VII ZR 241/13)

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