Lottogewinn fällt in den Zugewinn

VonHagen Döhl

Lottogewinn fällt in den Zugewinn

Der BGH hat entschieden, dass ein zwischen der Trennung von Eheleuten und der Zustellung des Ehescheidungsantrags erzielter Lottogewinn mit dem Ehepartner im Rahmen des Zugewinns zu teilen ist.
(BGH Beschl. V. 16.10.2013  XII ZB 277/12)

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