Das OLG Hamm hat im Rahmen eines Verfahrenskostenhilfeverfahrens entschieden, dass wer seine – durch eine bestehende Ehe – gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, dem Kind auch dann Unterhalt schuldet, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist.
(OLG Hamm 2. Senat für Familiensachen 2 WF 190/13)
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