verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe

VonHagen Döhl

verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe

Unter den Begriff der „Benutzung“ eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen.
(OLG Hamm Beschluss v. 18.02.2013  III-5 RBs 11/13)
 

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