Das OLG Stuttgart hat mit seiner Entscheidung vom 17.10.2012 klargestellt, dass ein Beratungshilfeschein, der für Trennung, Scheidung und Folgesachen ausgestellt ist, insgesamt vier Teilbereiche der Beratung erfasst,
die Ehescheidung als solche,
das persönliche Verhältnis zu den Kindern (Personensorge, Umgangsrecht),
Fragen im Zusammenhang mit Ehewohnung und Hausrat
finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung).
Diese vier großen Bereiche werden mit dem Beratungshilfeschein für Trennung, Scheidung und Folgesachen abgedeckt und der Rechtsanwalt kann insgesamt vier Gebühren für seine Beratung hinsichtlich dieser Bereiche abrechnen.
(OLG Stuttgart vom 17.10.2012, 8 W 379/11)
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