Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Auftraggeber, der vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden sollen (sog. Schwarzgeldabrede), keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen kann.
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 1. Zivilsenat 07.02.2013 1 U 105/1)
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