Verkehrssicherungspflicht eines Ladenbetreibers

VonHagen Döhl

Verkehrssicherungspflicht eines Ladenbetreibers

Das AG München hat entschieden, dass den Betreiber eines Ladens zwar eine Verkehrssicherungspflicht trifft, er dabei aber nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen muss.
AG München   283 C 2822/12

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Hagen Döhl administrator

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