Das OLG Hamm hat entschieden, dass für einen Unfall, bei dem ein auf der Parkplatzfahrbahn rückwärts fahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Parkbox rückwärts ausfahrenden Fahrzeug zusammenstößt, beide Fahrzeugführer verantwortlich sind.
(OLG Hamm I-9 U 32/12)
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