Kein Schmerzensgeld: Spieler prallt hinter Torauslinie gegen dort abgelegtes Fußballtor

VonHagen Döhl

Kein Schmerzensgeld: Spieler prallt hinter Torauslinie gegen dort abgelegtes Fußballtor

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Verein der Rheinlandliga nicht für die Verletzung eines gegnerischen Spielers haftet, der nach einem Zweikampf gegen ein 4,50 m hinter dem Spielfeld abgelegtes Trainingstor gestoßen ist und dabei unter anderem einen Kreuzbandriss erlitten hat.
OLG Koblenz 5 U 423/12

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