Das OLG Bamberg hat im Streit um die freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung einer von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Klauseln in den Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der Beklagten. Die Rechtsanwaltskammer hatte für den Oberlandesgerichtsbezirk München beim LG Bamberg Klage eingereicht. Bei der Beklagten handelt es sich um eine große deutsche Rechtsschutzversicherung.
Der verklagten Rechtsschutzversicherung wird verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.
„Die freie Anwaltswahl ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Versicherungsnehmer, das nicht durch Ankündigung künftiger Nachteile für diejenigen unterlaufen werden darf, die davon vollen Gebrauch machen wollen“ sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwalt Hansjörg Staehle. „Ich begrüße deshalb das Urteil nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher“, so Staehle weiter.
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