Widerruf eines Testaments durch Vernichtung

VonHagen Döhl

Widerruf eines Testaments durch Vernichtung

Ein Testament kann dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser es vernichtet. Will sich der Erblasser eines Dritten als Werkzeug zur Vernichtung eines Testaments bedienen, darf er diesem keinen Entschluss- oder Handlungsspielraum belassen. Wird der Auftrag nicht zu Lebzeiten des Erblassers ausgeführt, liegt kein wirksamer Widerruf vor.
(OLG München 11.04.2011 – 31 Wx 33/11)

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