Das OLG Koblenz hat in einem Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs günstige Vergleichsangebote auf dem Markt einzuholen hat.
(OLG Koblenz 12 U 221/10)
Das OLG Koblenz hat in einem Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs günstige Vergleichsangebote auf dem Markt einzuholen hat.
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