Der VerfG Leipzig hat am 19.4.2011 entschieden, dass das Sächsische Versammlungsgesetz vom 20.01.2010 aus formellen Gründen nicht verfassungskonform und nichtig ist.
(Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Vf. 74-II-10)
Der VerfG Leipzig hat am 19.4.2011 entschieden, dass das Sächsische Versammlungsgesetz vom 20.01.2010 aus formellen Gründen nicht verfassungskonform und nichtig ist.
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