Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden ab 01.01.2011

VonHagen Döhl

Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden ab 01.01.2011

Die Familiensenate des OLG Dresden haben zum 01.01.2011 die Unterhaltsleitlinien angepasst.

Die wichtigste Änderung betrifft die Höhe der Selbstbehalte von Unterhaltspflichtigen. Sie wurde den Beträgen der kürzlich geänderten Düsseldorfer Tabelle angeglichen. So beträgt beispielsweise der Selbstbehalt bei Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, nun 950 Euro für Erwerbstätige und 770 Euro für Nichterwerbstätige. Auch die Selbstbehalte für Ehegatten und anderen Verwandten gegenüber Unterhaltspflichtige wurden etwas angehoben.

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Hagen Döhl administrator

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