Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin gegen die Internetplattform spickmich.de, auf der Schüler ihre Lehrer benoten können, abgelehnt. Damit endet die Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung, die zuletzt vom Bundesgerichtshof (NJW 2009, 2888) als zulässig anerkannt worden war. Das Bundesverfassungsgericht habe klar bestätigt, dass Lehrer sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen müssen, kommentiert Tino Keller von spickmich.de die am 22.09.2010 bekannt gewordene Entscheidung.
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