Deutschland soll so schnell wie möglich ein wirksames Beschwerderecht gegen überlange Gerichtsverfahren einführen. Diese Aufforderung teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am 02.09.2010 gefällten Urteil der Bundesregierung mit. Fehlende Rechtsmittel gegen überlange Verfahren seien in Deutschland ein strukturelles Problem, hieß es darin. Deutschland habe zwar kürzlich einen Gesetzentwurf über Rechtsmittel gegen überlange Verfahren vorgelegt, doch konkret sei die Situation nicht verbessert worden.
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