Ein Lehrer, der einen Schüler ohne Züchtigungsabsicht zur Durchsetzung der nicht befolgten Anweisung den Raum zu verlassen, am Arm ergreift, begeht keine vorsätzliche Körperverletzung.
(LG Berlin, Beschluss vom 18.12.2009, 518 Qs 60/09)
Ein Lehrer, der einen Schüler ohne Züchtigungsabsicht zur Durchsetzung der nicht befolgten Anweisung den Raum zu verlassen, am Arm ergreift, begeht keine vorsätzliche Körperverletzung.
(LG Berlin, Beschluss vom 18.12.2009, 518 Qs 60/09)
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