Mindestbedarf beim Ehegattenunterhalt

VonHagen Döhl

Mindestbedarf beim Ehegattenunterhalt

Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615l Abs. 2 Satz 4 BGB ist, dass der Unterhaltsberechtigte kind- oder elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus vor trägt.
BGH, Urteil vom 13.01.2010, XII ZR 123/08

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